Hunde in München, Anleinpflicht, Maulkorbpflicht, Verstösse, Hunde, Bussgelder
Wichtige Informationen zur Anleinpflicht und Maulkorbpflicht von Hunden/Kampfhunden in München
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus München
Gewünschtes bitte anklicken:
Anleinpflicht in München
Anleinpflicht für alle Hunde in München
Auf öffentlichen Straßen dürfen Hunde ohne Begleitung einer aufsichtsfähigen Person, die auf das Tier jederzeit einwirken kann, nicht frei umherlaufen.
In folgenden Bereichen müssen alle Hunde zur Vermeidung von Gefahren an einer geeigneten Leine geführt werden.
- in Fußgängerzonen
- in Haupteinkaufsbereichen
- und anderen innerörtlichen Bereichen
- Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr
- in der Allgemeinheit zugänglichen umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen
- einschließlich Kinderspielplätzen
- (mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche)
- bei öffentlichen Versammlungen
- in Aufzügen
- auf Volksfesten
- und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen
- in öffentlichen Gebäuden
- in Schulen
- in Kindergärten
Eine Befreiung von der Anleinpflicht in diesen Bereichen ist, egal für welche Hundekategorie, nicht möglich!
Anleinpflicht für Hunde der Kategorien "Gefährlicher Hund" (Kampfhunde)
Kampfhunde sind gemäß der Verordnung der Landeshauptstadt München über das freie Umherlaufen von Kampfhunden in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen im gesamten Stadtgebiet von München zu jeder Tages- und Nachtzeit ständig an der Leine zu führen.
Die Leine muss reißfest sein und darf eine Länge von drei Metern nicht überschreiten.
Verstöße können mit Geldbuße geahndet werden.
Diese Verordnung gilt nicht für Diensthunde
- des Polizeivollzugsdienstes
- von Gemeindevollzugsbediensteten
- des Strafvollzugs
- der Bundeswehr
- des Bundesgrenzschutzes
- der Zollverwaltung
soweit diese im Rahmen ihrer Zweckbestimmung ausgebildet oder gehalten werden.
Definition gefährliche Hunde in München
Kampfhunde sind Hunde, bei denen aufgrund rassespezifischer Merkmale, Zucht oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist.
Als Kampfhunde gelten in Bayern rechtlich folgende Rassen, die in der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit des Bayerischen Staatsministeriums des Innern ( vom 10.07.1992, zuletzt geändert am 04.09.2002 ) abschließend aufgeführt sind. Diese Hunde sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden sind gem. § 1 dieser Verordnung in zwei Klassen eingeteilt.
Hunde gemäß § 1 Abs. 1 (Klasse 1) sind:
- Pit-Bull
- Bandog
- American-Staffordshire-Terrier
- Staffordhire-Bullterrier
- Tosa-Inu
Bei den folgenden Rassen von Hunden wird die Eigenschaft als Kampfhunde vermutet, solange nicht durch eine entsprechende, vom Halter zu erbringende Bescheinigung des Kreisverwaltungsreferates - Abt. für Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten - für die einzelnen Hunde nachgewiesen wird, dass diese keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren aufweisen:
Hunde gemäß § 1 Abs. 2 (Klasse 2) sind:
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Bullterrier
- Cane Corso
- Dogo Argentino
- Dogue des Bordeaux
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastin Espanol
- Mastino Napoletano
- Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
- Perro de Presa Mallorquin
- Rottweiler
Dies gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen als die in Abs. 1 genannten Hunde.
Unabhängig hiervon kann sich die Eigenschaft eines Hundes als Kampfhund im Einzelfall aus seiner Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Agressivität oder Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren ergeben.
Weitere Informationen zu Kampfhunden in München finden Sie .... hier
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Anleinpflicht in den Grünanlagen der Stadt München
Kampfhunde sind gemäß der Verordnung der Landeshauptstadt München über das freie Umherlaufen von Kampfhunden in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen im gesamten Stadtgebiet von München zu jeder Tages- und Nachtzeit ständig an der Leine zu führen.
Die Leine muss reißfest sein und darf eine Länge von drei Metern nicht überschreiten.
Das Freilaufenlassen und Mitführen von Hunden ist in den Grünanlagen generell erlaubt.
Ausgenommen sind jedoch
- Kinderspielplätze
- Spiel- und Liegewiesen
- Zieranlagen
- Biotope
- in U und S Bahnhöfen
- in öffentlichen Verkehrsmitteln
Diese Verordnung gilt nicht für Diensthunde
- des Polizeivollzugsdienstes
- von Gemeindevollzugsbediensteten
- des Strafvollzugs
- der Bundeswehr
- des Bundesgrenzschutzes
- der Zollverwaltung
soweit diese im Rahmen ihrer Zweckbestimmung ausgebildet oder gehalten werden.
Definition Grünanlagen der Stadt München
In den städtischen öffentlichen Grünanlagen gilt die Grünanlagensatzung vom 12. August 1991.
Ihr Geltungsbereich umfasst alle von der Stadt angelegten und unterhaltenen
- Erholungsflächen
- Freizeitflächen
- Sportflächen
- Spielflächen
- Freibadgelände
- Liegewiesen
- Kinderspielplätze
Sie sind in der Regel durch eine entsprechende Beschilderung oder durch ihre gärtnerische Gestaltung als öffentliche Grünanlagen erkennbar.
Die Satzung erstreckt sich nicht
- auf das Isar-Hochwasserbett
- die Grünstreifen entlang öffentlicher Straßen
- die Friedhöfe
- die Außenanlagen von Schulen und Wohnanlagen
Ferner gilt sie nicht für die staatlichen Grünanlagen wie
- den Englischen Garten
- den Schlosspark Nymphenburg
- den Hartmannshofener Park
Allerdings bestehen dort Benutzungsanordnungen mit ähnlichem Inhalt.
Außerdem sind die öffentlichen Grünanlagen in einer Liste (Grünanlagenverzeichnis) aufgeführt und ihr Umgriff ist in der Stadtgrundkarte eingezeichnet.
Grünanlagenverzeichnis und Stadtgrundkarte liegen bei der Stadt, Baureferat, Hauptabteilung Gartenbau zur Einsichtnahme auf.
Ob Sie Ihren Hund anleinen müssen, ist abhängig nach der Kategorie, zu der Ihr Hund gehört!
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Auszug aus der Benutzungsordnung für die öffentlichen Grünflächen in München
Verhalten in den Grünanlagen
- Die Benutzer haben sich in den Grünanlagen so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, iiiigeschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
- Die Benutzung der Grünanlagen erfolgt auf eigene Gefahr.
In den Grünanlagen ist den Benutzern insbesondere untersagt:
- das Betreten von Zieranlagen und Biotopen;
- Das Freilaufenlassen bzw. das Mitführen von Hunden auf Kinderspielplätzen, Spiel- und iiiiLiegewiesen, in Zieranlagen, Biotopen oder im Westpark, außer auf den Wegen in diesen iiiiBereichen, wenn die Hunde an der kurzen Leine geführt werden;
- die Beschädigung von Grünanlagen und ihrer Bestandteile einschließlich ihrer
iiiiEinrichtungen sowie das Verunreinigen, insbesondere durch Wegwerfen oder Liegenlassen iiiivon Gegenständen oder durch Hundedreck;
Für die Freibadegelände gelten zusätzlich folgende Bestimmungen:
- Das Freilaufenlassen oder das Mitführen von Hunden ist mit Ausnahme der hierfür iiiiausgewiesenen Bereiche nicht gestattet. Der Zugang zu den für Hunde ausgewiesenen iiiiAnlagenbereichen darf nur über die entsprechend beschilderten Wege erfolgen;
iiiidie Hunde sind dabei an der kurzen Leine zu führen.
Beseitigungspflicht
Wer durch Beschädigung, Verunreinigung oder in sonstiger Weise im Anlagenbereich einen ordnungswidrigen Zustand (§ 10) herbeiführt, hat diesen ohne Aufforderung unverzüglich auf seine Kosten zu beseitigen. Dies gilt auch für die Beseitigung von Hundedreck.
Zuwiderhandlungen
Wegen einer Ordnungswidrigkeit kann nach Art. 24 Abs. 2 Satz 2 GO mit Geldbuße belegt werden.
- wer vorsätzlich der Beseitigungspflicht nach § 7 nicht nachkommt.
Was passiert bei Verstößen gegen die Grünanlagensatzung von München?
- Bei Missachtung der Vorschriften droht ein Verwarnungsgeld bis 35 Euro.
- In schwerwiegenden Fällen (etwa Verunreinigung durch Hundekot) wird sofort ein iiiiBußgeldverfahren eingeleitet und eine höhere Geldbuße (bis zu 500 Euro) verhängt.
- Selbst ein Platzverweis und ein Verbot, die Grünanlage für einen bestimmten Zeitraum zu iiiibetreten, kommen in Betracht.
Verstöße gegen die Anleinpflicht in München
Nach Art. 18 Abs. 3 LStVG kann mit Geldbuße belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig
- entgegen § 2 Abs. 1 einen Kampfhund nicht an der Leine führt oder wer vorsätzlich oder iiiifahrlässig
- entgegen § 2 Abs. 2 einen Kampfhund an einer nicht reißfesten oder an einer mehr als 3m iiiilangen Leine führt.
- Verstöße gegen Anlege-, Anmelde- und Anzeigepflicht können als Ordnungswidrigkeiten iiiibzw. Straftaten verfolgt werden.
Ausnahmen der Leinen- und Maulkorbpflicht in München
Diensthunde in der Stadt München sind davon aus genommen, z.B.:
- des Polizeivollzugsdienstes
- von Gemeindevollzugsbediensteten
- des Strafvollzugs
- der Bundeswehr
- des Bundesgrenzschutzes
- der Zollverwaltung
soweit diese im Rahmen ihrer Zweckbestimmung ausgebildet oder gehalten werden.
Mitführverbot von Hunden/Hundefreie Zone in München
In folgenden Bereichen dürfen Sie Ihren Hund in München nicht mitführen:
- zu öffentlichen Kinderspielplätze
- einschließlich der als solcher ausgewiesener Schulhofflächen
- Bolzplätzen
- Friedhöfen
- Badeanstalten
- Spiel- und Liegewiesen
- Zieranlagen
- Biotope
- in U und S Bahnhöfen
- in öffentlichen Verkehrsmitteln
Mit Hunden Tieren in öffentliche Verkehrsmittel, in München
Auszug aus Gemeinsame Beförderungsbedingungen in München
Mitnahme von Tieren
- Mit Ausnahme von Blindenführhunden, die einen Blinden begleiten, besteht ein Anspruch iiiiauf Beförderung von Tieren nicht.
- Unter den Voraussetzungen des § 9 Absatz 1 Satz 1 (erster Halbsatz) kann der Fahrgast iiiijedoch Hunde und außerdem kleine zahme Tiere in Käfigen, Kisten, Körben oder anderen iiiigeeigneten Behältern als Handgepäck mit sich führen.
- Hunde, die Fahrgäste gefährden können, müssen einen Maulkorb tragen.
- Für Hunde besteht in den Fahrzeugen und innerhalb der U und S-Bahnhöfe eine iiiiAnleinpflicht.
- Jeder Fahrgast mit gültiger Fahrkarte darf einen Hund kostenlos mitnehmen.
- Für jeden weiteren Hund ist eine Fahrkarte nach dem Kindertarif zu entwerten.
- Die Unterbringung von Tieren auf Sitzplätzen ist nicht gestattet.
- Über die Mitnahme von Sachen und deren Unterbringung entscheidet im Zweifelsfall das iiiiBetriebspersonal.
Die Mitnahme von Hunden mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit („Kampfhunde“), entsprechend der „Bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit“ vom 10. Juli 1992 in der jeweils gültigen Fassung, ist in den Fahrzeugen und innerhalb der U- und S-Bahnhöfe ausgeschlossen.
Beförderungsentgelt für Hunde in München
Für die Tarifstellen nach Buchst. a), b), e) und g) werden Einzelfahrkarten und Streifenkarten (als Mehrfahrtenkarten) angeboten,
für die Tarifstelle nach Buchst. f) nur Streifenkarten.
Die Anzahl der jeweils zu entwertenden Streifen einer Streifenkarte ist unter II. Fahrpreise geregelt.
Für die Tarifstellen nach Buchst. c) und d) werden besondere Fahrkarten ausgegeben.
Jeder Fahrgast mit gültiger Fahrkarte darf einen Hund kostenlos mitnehmen.
Für jeden weiteren Hund wird als Beförderungsentgelt der Fahrpreis des Kindertarifs erhoben.
Kleine Hunde in einem geeigneten Behälter (z. B. Korb, Tasche) werden generell unentgeltlich befördert.
Die Mitnahme von Kampfhunden ist in den Fahrzeugen und innerhalb der S- und U-Bahnhöfe ausgeschlossen
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Maulkorbpflicht in München
Kampfhunde, die älter als sechs Monate sind, und gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums einen das Beißen verhindernden Maulkorb tragen.
Anleinpflicht und Maulkorbpflicht in München
Für das gesamte Stadtgebiet gibt es keinen generellen Leinenzwang.
Auf öffentlichen Straßen und im Wald dürfen Hunde nicht ohne Begleitung einer Aufsichtsperson, die auf das Tier jederzeit einwirken kann, frei herumlaufen.
Einschränkungen des freien Umherlaufens (Anleinpflicht) können durch Verordnung der jeweils zuständigen Gemeinde generell für Kampfhunde oder einzelne Rassen oder auch durch Einzelfallanordnung erlassen werden
Ebenfalls können weitere Einzelfallanordnungen (Maulkorbpflicht, Schließvorrichtungen und Warnschilder an den Grundstücken) durch die zuständige Gemeinde erlassen werden.
Informationen zu Maulkorbtraining/Maulkörben finden Sie .... hier
Befreiung von Anleinpflicht und Maulkorbpflicht in München
Hunde der Kategorie II
(Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin und Rottweiler)
gelten dann nicht als Kampfhunde,
wenn im Einzelfall durch Sachverständigengutachten nachgewiesen wird, dass das Tier keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit aufweist.
In diesem Fall wird ein sogenanntes ''Negativzeugnis'' (Hunde der Kategorie II) erteilt.
Sie können zeitlich und örtlich sowie auf bestimmte Personen beschränkt, befristet oder unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt sowie mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden.
Auflagen können auch nachträglich angeordnet, geändert oder ergänzt werden.
Voraussetzungen in München
Prüfung und Erlass einer Einzelfallanordnung der jeweils zuständigen Gemeinde für den jeweiligen Hund; bei Hunden der Kategorie II: Negativzeugnis
Benötigte Unterlagen für die Befreiung von Anleinpflicht und Maulkorbpflicht in München?
Sofern Sie einen gefährlichen Hund halten, bei dem die tatsächliche Gefährlichkeit nicht festgestellt worden ist, besteht die Möglichkeit, eine Ausnahme von der verschärften Anleinpflicht und der Maulkorbpflicht zu beantragen (Befreiungsgenehmigung).
Der Antrag kann beim Ordnungsamt München gestellt werden.
Der Antrag ist formlos zu stellen.
Über den Antrag kann erst entschieden werden, wenn die Erlaubnis zur Hundehaltung erteilt worden ist.
Negativzeugnis (Hunde der Kategorie II)
Als Nachweis muss die Halterin/der Halter mit dem Hund beim Veterinäramt einen Verhaltenstest erfolgreich absolvieren.
Antragstellung für den Verhaltenstest in München bei dem Amt für öffentliche Ordnung
Ordnungsamt in München
Kreisverwaltungsreferat München
HA I - Sicherheit und Ordnung
Adresse
Ruppertstraße 11
80466 München
Telefon - Kampfhunde
089/ 233 - 446 44
Telefon - sonstige gefährliche Hunde
089/ 233 - 442 49
Telefon - gefährliche Tiere
089/ 233 - 446 47
Fax
089/ 233 - 446 42
Öffnungszeiten/Sprechzeiten vom Ordnungsamt in München
Montag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.30 Uhr
Mittwoch 8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr
Freitag 7.00 bis 12.00 Uhr
Formulare jeder Art für Hundehaltung in München
Formularservice
Formulare zur Anmeldung und Abmeldung ect. zum down loaden, finden Sie auf
www.muenchen.de
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Ausnahmegenehmigung in München
Auf Antrag ist die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung (Befreiung vom Maulkorb- und/oder Leinenzwang) möglich, wenn der Hundehalter durch eine erfolgreiche abgelegte behördliche Verhaltensprüfung nachweist, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist.
Hiervon abweichend können für (Hunde der Kategorie II) Verhaltensprüfungen auch von einer oder einem anerkannten Sachverständigen oder eine anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.
Gebühren für den Wesenstest und die Ausnahmegenehmigung in München
Dazu wurden leider keine Angaben gefunden.
Informationen zum Wesenstest und Negativzeugnis in München finden Sie ....hier
Für den Wesenstest/Verhaltenstest ist der Amtstierarzt des Veterinäramtes in München zuständig
Veterinäramt in München
Staatliches Veterinäramt für das Gebiet der Landeshauptstadt München
Adresse
Thalkirchner Str. 106 / Ecke Zenettistr.
80337 München
Telefon
089/ 2176-3860
Fax
089/ 2176-3901
Amtstierärztinnen/Amtstierärzte in München
Sprechzeiten/Öffnungszeiten vom Veterinäramt in München
Montag - Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Wochenendbereitschaft
Telefon
0177/ 835 07 47
Verkehrsanbindung an das Veterinäramt in München
U Bahn
U Bahn Station - Sendlinger Tor
U Bahn Linien - U3, U6
Bus
Haltestelle - Zenettistr.
Bus Linie - Nr. 152
Haltestelle - Kapuzinerstr.
Bus Linie - Nr. 58
Hundeauslaufplätze in städtischen Grünanlagen in München
Damit der Hundeauslauf im Einklang mit den Erholungsbedürfnissen aller anderen Besucher steht und Wald und Parkanlagen mit ihrer Tier- und Pflanzenwelt nicht überstrapaziert werden, sind auch auf Hundeauslaufplätzen einige Regeln zu beachten:
- Die Hunde müssen immer im Einwirkungsgebiet des Hundehalters sein und jederzeit iiiizurückgerufen werden können.
iiiiAndernfalls sind sie auch in Hundeauslaufgebieten anzuleinen.
- Gefährlichen Hunden ist auch innerhalb besonders ausgewiesener Hundeauslaufflächen
iiiiein Maulkorb anzulegen.
- Andere Erholungssuchende dürfen nicht belästigt oder gefährdet werden.
iiiiDie Erholung anderer hat auch im Hundeauslaufgebiet Vorrang.
iiiiBesonders Lärmbelästigungen der Nachbarschaft durch lautes Bellen sollen vermieden iiiiwerden.
- Zudem wäre es wünschenswert, wenn die Halter auch auf den Auslaufplätzen die iiiiVerunreinigungen durch ihre Hunde entfernen würden, die nachfolgenden Hundehalter iiiiwerden es danken.
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Infos zu den Kampfhunden in München finden Sie ...hier
Die Kampfhundeverordnung von München finden Sie ....hier
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Hundelexikon - Hundekrankheiten finden Sie .... hier
Naturheilkunde/Bachblüten für Hunde finden Sie ....hier
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Hundelexika - Erste Hilfe für den Hund finden Sie .....hier
Vergiftungen beim Hund finden Sie .... hier
Informationen rund um den Hundesport finden Sie ....hier
Urlaub mit Hund finden Sie .... hier
Interessante Adressen rund um den Hund in München finden Sie ....hier
Sachbücher rund um die Kampfhunde ...hier
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